In der Nacht zu Dienstag wurde das Gericht in Flensburg von Unbekannten mit Bitumen beworfen. Dabei wurden das Mauerwerk und die schwere Holztür an der Frontseite des Gebäudes schwer beschädigt. Eine Spezialfirma muss möglicherweise versuchen, das unter Denkmalschutz stehende Gebäude von dem Teer ähnlichen Werkstoff zu säubern. Eine Reinigungsfirma aus Flensburg hat am Dienstagvormittag den Bereich vorerst notdürftig abgestreut, so dass von dem Bitumen keine Gefahr mehr ausgeht.
Ob es einen Zusammenhang zu einem Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Bewohner der am 3. Februar 2016 geräumten Luftschlossfabrik gibt, der am Dienstagmorgen begann, ist derzeit unklar. Laut Polizeisprecherin Sandra Otte sind die Hintergründe noch unbekannt. Die Polizei habe die Ermittlungen aufgenommen. Dem ehemaligen Bewohner wird versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Am Vormittag demonstrierten einige Sympathisanten mit einem Banner vor dem Gericht. Darauf kritisierten sie die Mobile Einsatzgruppe Justiz (MEG).
Schon vor einer Woche warfen Mitglieder der linken Szene in Flensburg in einem anonymen Schreiben der MEG vor, sie würden wegen der Einlasskontrollen weiter das Bild von „gewalttätigen, aggressiven Aktivist_Innen“ konstruieren, „vor denen der ‚Staat‘ die Öffentlichkeit schützen muss, obwohl der Staat selber die Partei ist, die sich aggressiv und gewalttätig verhalten hat, Menschen verletzt und den Lebensraum vieler Menschen unwiderruflich zerstört hat.“
Quelle: SHZ
Seit der Räumung im Februar 2016 ist die Harniskaispitze noch immer eine Brache. Der heutige Prozess gegen einen früheren Bewohner der Luftschlossfabrik endete mit einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen. Begleitet war der Prozess von strengeren Einlasskontrollen als an Flughäfen und zahlreichen Einschränkungen von Presse und Öffentlichkeit – hier wurde wie bei der Räumung autoritäre Staatsmacht demonstriert.
Der Bewohner der Luftschlussfabrik war angeklagt, weil ihm Widerstand und versuchte Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll einen gepanzerten Polizisten angegriffen haben. Nachdem er Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hatte kam es zur erneuten Verhandlung. Doch auch heute vorm Landgericht war die Beweisführung sehr lückenhaft. Die Identifizierung des Angeklagten erfolgte angeblich anhand einer blauen Unterhose, obwohl von anderen Personen keinerlei Unterhosen kontrolliert worden waren. Viele Fragen sind immer noch offen, das Gericht zeigte sich jedoch uninteressiert an der Klärung konkreter Sachverhalte. Anträge der Verteidigung wurden gönnerhaft behandelt, vom Staatsanwalt Truknus wurde der Verteidigung stets unterstellt, nichts verstanden zu haben, anstatt den Angeklagten und seine Verteidigung ernst zu nehmen und unterschiedliche Rechtsauffassungen anzuerkennen. Kein Interesse hatte das Gericht auch an den Misshandlungen des Angeklagten durch die Polizei bei der Räumung. Diese Misshandlung ist im Gegenteil zu der Identifizierung von der Polizei auf Video festgehalten worden. Dieses wurde trotz extremer Gewaltszenen dem Angeklagten sowie dem Publikum vorgespielt und hinterließ Fassungslosigkeit unter den Anwesenden.
Ob der Farbanschlag auf das Gerichtsgebäude vergangene Nacht ebenfalls in diesem Kontext steht ist noch nicht klar. Fest steht jedoch, dass deswegen nur der Seiteneingang benutzbar war und vormittags eine Firma mit vergeblichen Säuberungsversuchen beschäftigt war.
Bevor es im Saal los ging, waren Angeklagte, Verteidigung,Zuschauende und Presse mit der mobilen Einsatzgruppe Justiz (MEG) konfrontiert, die sich allerhand zur Schikane einfallen ließ: So wurde von ihnen ein Baby bis zu den Windeln ausgezogen, alle abgetastet und durchsucht, eine Ausstellung durfte auch draußen nicht aufgehängt werden, eine Pressevertreterin wurde nicht als solche behandelt und wurde später ganz rausgeworfen, weiteren Personen wurde wegen wenigen Schluck Bier der Zutritt versagt. Eine Person hatte dem Gericht sogar vorab die Einschüchterungswirkung der Eingangskontrollen in einem Brief geschildert und erläutert aufgrund von Angst vor dem MEG nicht zu Verhandlung erscheinen zu können – keine Reaktion seitens des Gerichts und schon gar keine Änderung der Einlasskontrollen.
Der Prozess selbst hatte augenscheinlich von Anfang an ein feststehendes Ergebnis. Nach nicht einmal einer Stunde Verhandlung erging die Verfügung alle Anträge schriftlich einzureichen und selbst zu lesen, sodass die Öffentlichkeit keine Möglichkeit hatte, den Inhalt zu verfolgen. Viele Zuschauer*innen waren fassungslos, dass das Gericht nicht mal die eigenen Regeln (StPO) beachtete.
Währenddessen ist an der Stelle der ehemaligen Luftschlossfabrik weiter eine Brache. Wie der Angeklagte auch in seiner Einlassung ausführte, soll statt der dort vor der Räumung stattfindenden unkommerziellen Veranstaltungen jetzt am Wochenende dort ein kommerzielles Konzert mit 60 Euro Eintritt stattfinden. Das ist mitnichten für alle Flensburger*innen zugänglich und stellt eine Kommerzialisierung öffentlichen Raums dar.
Quelle: Indymedia (Tor)